Vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2020 und der geplanten Gesetzgebung zur assistierten Selbsttötung fordert die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. eine sachliche Debatte über die Gestaltung einer guten Praxis bei Anfragen nach ärztlich assistierter Selbsttötung. Weiterhin sei ein angemessener rechtlicher Rahmen wichtig, der der Komplexität des Themas Rechnung trage und den Ärztinnen und Ärzten Sicherheit für das praktische Handeln biete.