Radiologische Weiterbildung mit digitalen Fallsammlungen – Bundesärztekammer modifiziert Musterweiterbildungsordnung

In diesem Juni hat die Bundesärztekammer die Musterweiterbildungs-ordnung modifiziert und dabei festgelegt, dass in der radiologischen Weiterbildung auch zertifizierte, digitale Fallsammlungen genutzt werden können. Konkret dürfen nun bis zu einem Drittel der 1.500 in der radiologischen Weiterbildung zu bearbeitenden Fälle im Bereich Mammadiagnostik durch digitale Fallsammlungen angerechnet werden. Allerdings muss für die Fallsammlungen das Einverständnis der jeweiligen Landesärztekammer vorliegen.

Quelle: IDW Informationsdienst Wissenschaft