PM: Kein Ethik-Votum für DIVI-Schwangerenregister notwendig

Seit rund sieben Monaten ist das DIVI-Register „Schwangere und postpartale Patientinnen auf der Intensivstation – kurz DIVI-Schwangerenregister – online. Es wurde ins Leben gerufen, um anhand von anonymisierten Patientendaten einen Überblick über notwendige Behandlungen und Anzahl schwangerer Patientinnen auf den Intensivstationen zu bekommen – und mit dem Wissen zukünftig die Situation der jungen Frauen und ihrer ungeborenen Kinder zu verbessern. „Einige Kollegen zögern noch mit der Dokumentation ihrer Fälle und fragen nach einem Ethik-Votum“, erklärt der medizinisch-wissenschaftliche Leiter des Registers, Professor Thomas Standl.

Quelle: IDW Informationsdienst Wissenschaft