Kryokonservierung von Eierstockgewebe wird ab 
1. Juli 2023 von den Kassen übernommen

Die Fruchtbarkeitserhaltung durch Kryokonservierung ist am 11. Mai 2019 gesetzliche Kassenleistung geworden. Doch bis diese Verbesserung in der Praxis bei den Betroffenen ankommt, werden mehr als vier Jahre vergangen sein. Ab dem 1. Juli dieses Jahres wird als letzter Schritt voraussichtlich auch die Kryokonservierung von Eierstockgewebe direkt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Quelle: IDW Informationsdienst Wissenschaft