Am 20. März 2024 hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) die Anerkennung der Parkinson-Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ empfohlen. Laut Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ist zu erwarten, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dies in die Liste für Berufskrankheiten aufnimmt. Vermutet wird eine Aufnahme in der zweiten Jahreshälfte 2024. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) und die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. (DPG) begrüßen diesen Schritt sowie die ausführliche Aufarbeitung der aktuellen Literatur und Datenlage durch den ÄSVB.