Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entschieden, dass die Computertomografie des Herzens zur Diagnose einer chronischen koronaren Herzkrankheit Bestandteil der Gesundheitsversorgung gesetzlich Versicherter wird. Die Deutsche Röntgengesellschaft und der Berufsverband der Deutschen Radiologen begrüßen, dass dieses radiologische Verfahren nun in die vertragsärztliche ambulante Versorgung aufgenommen wird und damit für Patientinnen und Patienten eine leitliniengerechte KHK-Diagnostik zur Verfügung steht. Diese muss nach Ansicht der beiden Organisationen Kriterien zu einer bestmöglichen Qualitätssicherung erfüllen.