Für die Verwirklichung eines unerfüllten Kinderwunsches stehen Verfahren der Fortpflanzungsmedizin zur Verfügung, die sich seit der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes 1990 stetig weiterentwickelt haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine Novellierung des Embryonenschutzgesetzes oder gar ein gänzlich neues Fortpflanzungsmedizingesetz notwendig sind. Nicht nur in Fachkreisen werden Chancen und Risiken der Fortpflanzungsmedizin diskutiert, auch in der Gesellschaft gibt es klare Positionen und Gesprächsbedarf zu Themen wie künstlicher Befruchtung, Eizellspende oder Leihmutterschaft.