Zweitmeinungsprojekt eKonsil Urologie in die Regelversorgung aufgenommen

In der Erfolgsgeschichte der online-basierten Zweitmeinung in der Urologie wird ein neues Kapitel aufgeschlagen: Künftig können vor der Behandlung von Hodentumoren, Peniskarzinomen und metastasierten Nierenzellkarzinomen digitale Konsile für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Telekonsilien-Vereinbarung über das Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung, dem einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), abgerechnet werden.

Quelle: IDW Informationsdienst Wissenschaft