Mit der bundesweiten Änderung der Coronavirus-Testverordnung gibt es seit dem 30. Juni 2022 keine kostenlosen „Bürgertests“ mehr. Diese können nur noch von sogenannten vulnerablen Gruppen in Anspruch genommen werden – zum Beispiel von Kleinkindern, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sowie Besucherinnen und Besuchern von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Alle anderen müssen pro Test drei Euro bezahlen. Zudem werden Testkapazitäten abgebaut.