Für Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) kann ein eingewachsener Fußnagel zu schweren Infektionen und schlimmstenfalls zu einer Amputation führen. Die Ursachen sind meist ungeeignetes Schuhwerk, Fußfehlstellungen, falsche Schneidetechnik bei der Bearbeitung des Nagels oder genetische Veranlagung. Durch die Behandlung mit Nagelkorrekturspangen können Komplikationen und operative Eingriffe häufig vermieden werden. Diese Therapie hat der gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) jetzt verordnungsfähig gemacht. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt diesen Beschluss als einen wichtigen Schritt, konservative Fußbehandlungen von Hochrisikopatienten zur Kassenleistung zu machen.