Im Mai 2019 hat der Gesetzgeber die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen und von Keimzellgewebe für junge Krebspatient:innen zur Kassenleistung gemacht. Eine wichtige wissenschaftlich etablierte Methode in diesem Bereich ist auch die Kryokonservierung von Eierstockgewebe. Doch die Kassen zahlen die Behandlung in der Regel nicht und Patientinnen müssen vor den Sozialgerichten ihr Recht einklagen. Warum?