Neue Regeln zum Infektionsschutz am Uniklinikum Dresden

Aufgrund der dramatischen Zunahme an Covid-19-Infizierten und der derzeitigen Lage auf den Covid-Stationen gelten neue Regeln zum Infektionsschutz am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. Erneut wird der Besuchendenverkehr deutlich eingeschränkt – Patientinnen und Patienten dürfen nur noch in Ausnahmefällen und nach vorhergehender Absprache im Klinikum besucht werden. Zudem besteht die Maskenpflicht auf dem Campus und in allen Gebäuden der Hochschulmedizin Dresden. Alle Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel für Routineuntersuchungen, verabredete Termine und zur Nachsorge an das Klinikum kommen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen.

Quelle: IDW Informationsdienst Wissenschaft