Neue Broschüre von BZgA und Bundesnotarkammer „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“

Die Erstellung einer Patientenverfügung ist eine Möglichkeit, das Selbstbestimmungsrecht für das eigene Lebensende wahrzunehmen. Dazu kann auch der Wunsch einer Organspende nach dem Tod gehören. Mit der neuen Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“ hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer (BNotK) ein Informationsmaterial erstellt, das verständlich erläutert, wie widerspruchsfrei eine Entscheidung zu einer Organspende in einer Patientenverfügung formuliert werden kann.

Quelle: IDW Informationsdienst Wissenschaft