Babykino gesetzlich untersagt – medizinisch begründeter Ultraschall bei Schwangeren ist erlaubt!

Das sogenannte Babykino ist seit 1. Januar 2021 offiziell verboten. Dagegen bleiben medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenbetreuung weiterhin erlaubt. Dies erläutern der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) vereint im German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Quelle: IDW Informationsdienst Wissenschaft